Anpassungen Mitgliedschaften

In den letzten Jahren wurden einige Pensionierungen nicht gemeldet, weil die Firmen weiterhin bestanden. Doch eine automatische Eintragung als "Altschreinermeister" konnte nicht gemacht werden, weil die nötigen Informationen nicht vorhanden waren.
Damit dies nicht passiert bitten wir Sie bei Veränderungen sich zu melden. 

Was für Veränderungen gibt es?

  • Pensionierung
  • Geschäftsaufgabe, -übernahmen
  • Namensänderung der Firma, andere Rechtsformen der Firma oder auch Adressänderungen
  • Mitgliedschaftsstatus ändern

 

Wie muss ich vorgehen bei ...

Pensionierung
Im Zusammenhang mit der Anmeldung bei der AHV, eine Kopie an die Geschäftsstelle weiterleiten. Wichtig ist der Zeitpunkt, ab wann de Pensionierung beginnt. 
Dies hat Auswirkungen auf die Lohnsummendeklarationen, sie müssen diese nur für die Zeit bis zum Pensionsierungsdatum ausfüllen. 
Sie werden nach dieser Meldung als Altschreinermeister registriert, wenn Sie dies nicht möchten, teilen Sie es schriftlich mit. 

Geschäftsaufgabe, -übernahmen:
- Sobald der Handelsregistereintrag angepasst wird, eine Kopie davon an die Geschäftsstelle senden. Die Geschäftsstelle informiert den Zentralverband und veranlasst die Anpassungen. 
- Neue Geschäftsführer-Namen und Kontaktangaben bekannt geben für die Zustellungen von Informationen.
- Falls Lernende übernommen werden: Mitteilung an die Schreinerfachschule senden. 

Dies hat Auswirkungen auf die Lohnsummendeklarationen, sowie auf alle Rechnungsstellungen was die Lernende betrifft.  

Geschäftsaufgabe kurz vor der Pensionierung
Sie sind noch nicht pensioniert und werden das Geschäft aufgeben und sind bei der AK Forte angemeldet, melden Sie sich bei uns als Altschreinermeister an und bleiben bei der AK Forte weiterhin registriert. 

frühzeitige Pensionierung
In Zusammenarbeit mit der AK-Forte können Sie weiterhin ihre Firma weiter führen und bleiben als Firmenmitglied registriert. 

Namensänderungen, Rechtsformanpassungen oder Adressänderungen
Solche Änderungen so rasch als möglich der Geschäftsstelle mitteilen.
Dies kann Auswirkungen auf die Lohnsummendeklarationen und Rechnungstellungen haben. 

Mitgliedschaftstatusänderung/Funktionsänderung im Betrieb
Falls Sie ihre Geschäftsführer-Tätigkeit abgeben, werden sie nicht mehr an die Versammlungen eingeladen. Wenn Sie dies jedoch weiterhin möchten und auch weiterhin die Informationen erhalten wollen, jedoch noch nicht pensioniert sind:
haben Sie die Möglichkeit sich als Passivmitglied zu melden. 

 

Falls ihre Situation hier nicht abgebildet ist, melden Sie sich bei der Geschäftsstelle VSSM-SG und wir finden eine Lösung.