Der VSSM bietet neu Erfüllungsgarantien an

Symbolbild: VSSM

Neues Angebot für VSSM-Mitgliedsbetriebe: Verband bietet sich als Solidarbürge für Erfüllungsgarantien an. 

Neben den Baugarantien für Werkmängel bietet der VSSM seit März 2026 neu auch Erfüllungsgarantien an, wie sie im Bauhaupt- und Nebengewerbe seit einiger Zeit nachgefragt werden. Das bedeutet: Ist der beteiligte Mitgliedsbetrieb nicht in der Lage, den Werkvertrag in der vereinbarten Zeit zu erfüllen, kommt der VSSM als Solidarbürge für die Mehrkosten gegenüber der Bauherrschaft aus dieser nicht vollendeten Herstellung oder verspäteten Ablieferung bis zur vereinbarten Garantiesumme auf.

Die Bürgschaftssumme kann maximal 10 Prozent des Werkvertrags betragen. Die Bürgschaft beläuft sich auf maximal zwei Jahre. 

Attraktives Preisangebot

Mitgliedsbetriebe profitieren mit dem VSSM von einem zuverlässigen Solidarbürgen, von einer unbürokratischen Bestellabwicklung, keiner Beanspruchung der Kreditlimite der Bank sowie von einem attraktiven Preisangebot. Denn das Mitglied zahlt eine Quote von 0,8 Prozent der Werkvertragssumme pro Jahr. 

«Die Erfüllungsgarantie ist die ideale Ergänzung zu unserem bisherigen Angebot von Baugarantien für Werkmängel», sagt VSSM-Finanzchef Robert Meier.

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